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Berufsunfähigkeit

Für alle, die nach 1962 geboren wurden, gibt es bei den staatlichen Leistungen in Bezug auf die Berufsunfähigkeit enorme Einschränkungen.
Genau genommen bekommen die Betroffenen überhaupt keine Leistung mehr, wenn sie nicht einen bestimmten Invaliditätssatz nachweisen können.

Sind sie noch in der Lage, wenigstens drei Stunden am Tag arbeiten zu gehen, dann gelten sie nicht als berufsunfähig – aber auch nicht als erwerbsunfähig.

Sie sind nur eingeschränkt arbeitsfähig, aber können eben noch selbst für sich sorgen. Ob sie dabei einem Beruf nachgehen, der ihrem bisherigen sozialen Status und üblichen Einkommen gleich kommt, spielt dabei keine Rolle.

Die Ingenieurin kann vielleicht noch als Putzfrau arbeiten – sie bekommt daher kein Geld. Umso wichtiger ist daher die private Vorsorge für eine mögliche Berufsunfähigkeit. Verschiedene Assekuranzen bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterschiedlichen Konditionen an. Diese variieren stark, ebenso wie die Prämien, die im Jahr für diese Versicherung anfallen. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und gerade Freiberufler und Selbstständige, die für jegliche soziale Absicherung selbst sorgen müssen, ist die Versicherung als nahezu unverzichtbar zu bezeichnen.

Sie zahlt – je nach Vertragsgestaltung natürlich – schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Gewährt wird eine feste Rente, die vorab vereinbart wurde. Die Höhe der Rente ist natürlich ausschlaggebend für die jährlichen Prämien, diese steigen, je höher die Rente sein soll. Empfohlen wird, die Berufsunfähigkeit so abzusichern, dass der Ausfall des Nettoentgeltes abgesichert ist.

Für den Freiberufler heißt das, sämtliche Kosten, die laufend anfallen sowie der Gewinn sollten durch die Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt sein. Auch wenn sich sicherlich einige Zeit mit etwas weniger Geld überbrücken lässt, so sollte doch immer bedacht werden, dass eine Berufsunfähigkeit auch in jungen Jahren eintreten kann. Bis zur Rente ist es dann noch lange hin und die monatlichen Zahlungen wollen dennoch in der üblichen Höhe beglichen werden.

Eine Versicherung gegen die Berufsunfähigkeit sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden. Dann sind die Prämien noch deutlich niedriger, als das bei einem älteren Menschen der Fall ist. Außerdem können später schon Krankheiten oder Beschwerden auftreten, die zu einem Ausschluss aus dieser Versicherung führen können.


Hier gebe ich weitere Surf-Tipps zum Thema "Berufsunfähigkeit und seine Versicherung":

http://www.versicherung-fuer-freiberufler.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-freiberufler/

Da im Falle der Berufsunfähigkeit von staatlicher Seite keine Hilfe kommt, sollte sich Freiberufler über eine Versicherung absichern.

http://www.versicherung-fuer-selbststaendige.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-selbststaendige/

Gerade für diejenigen Selbstständigen die nach 1961 geboren wurden, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, denn der Staat hilft hier nicht mehr durch eine entsprechende Rente oder Unterstützung

http://uebersetzer-link.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Uebersetzer.html

Die Folge einer Berufsunfähigkeit reichen von der finanziellen Not bis zum sozialen Abstieg. Deshalb sollten freiebrufliche Übersetzer zwingende eine Berufsunfähigkeitsübersetzung abschließen. 

http://www.mobile-dolmetscher.de/tipps/berufsunfaehigkeitsversicherung/

Die wichtigste Versicherung für einen freiberuflichen Dolmetscher ist diejenige gegen die Berufsunfähigkeit.